Verhaltenskodex
Klara Seating GmbH
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Version: 1.0
Geltungsbereich: Alle Mitarbeitenden, Leitung, Praktikant:innen, freie Mitarbeitende und Beauftragte der Klara Seating GmbH („Klara Seating“).
Verantwortlich: Geschäftsführung
Inkrafttreten: 14.10.2025
Nächste Überprüfung: jährlich
1. Zweck und Selbstverständnis
Klara Seating verpflichtet sich zu verantwortungsvollem, gesetzeskonformem und werteorientiertem Handeln. Dieser Kodex legt die Mindeststandards fest, nach denen wir arbeiten. Er stützt sich u. a. auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den UN Global Compact, einschlägige EU- und nationale Gesetze sowie anerkannte Umweltstandards.
2. Geltung und Verantwortung
Dieser Kodex gilt für jede Person, die für Klara Seating tätig ist. Führungskräfte haben Vorbildfunktion und sorgen für Umsetzung, Schulung und Kontrolle. Verstöße können arbeits- und zivilrechtliche Folgen haben.
3. Menschen- und Arbeitsrechte
- Achtung der Menschenwürde: Keine Form von Diskriminierung oder Belästigung aus Gründen wie Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion/Weltanschauung, sexueller Identität, politischer Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit.
- Vereinigungsfreiheit & Tarifrechte: Das Recht, sich zu organisieren und zu verhandeln, wird respektiert.
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit: Beschäftigung nur im Rahmen gesetzlicher Mindestalter; keine Sklaverei, Menschenhandel oder unfreiwillige Arbeit.
- Faire Arbeitsbedingungen: Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen, Ruhezeiten und Urlaubsansprüchen; Vergütung mindestens in Höhe der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben, pünktlich und transparent.
- Gesundheit & Sicherheit: Prävention, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung, sichere Arbeitsplätze; Anwendung des Prinzips „Sicherheit zuerst“.
4. Umwelt und Klimaschutz
- Ressourceneffizienz (Energie, Wasser, Rohstoffe), Abfallvermeidung, Recycling.
- Sichere Handhabung von Gefahrstoffen; ordnungsgemäße Lagerung, Transport und Entsorgung.
- Vorbeugung von Luft-, Wasser- und Bodenemissionen; Notfallpläne für Störfälle.
- Kontinuierliche Verbesserung durch Ziele, Maßnahmen und Monitoring.
5. Integrität im Geschäftsverkehr
- Null Toleranz gegenüber Korruption: Keine Bestechung, keine Schmiergelder, keine unzulässigen Zuwendungen. Geschenke/Einladungen nur im angemessenen, rechtlich zulässigen Rahmen.
- Interessenkonflikte: Offenlegung potenzieller Konflikte; Entscheidungen ausschließlich im Unternehmensinteresse.
- Wettbewerbsrecht: Keine wettbewerbswidrigen Absprachen.
- Exportkontrolle/Sanktionen: Einhaltung aller einschlägigen Handels- und Sanktionsvorschriften.
6. Datenschutz, Informationssicherheit & Vertraulichkeit
- Einhaltung der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze.
- Schutz vertraulicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse; sichere IT-Systeme, starke Passwörter, Melden von Sicherheitsvorfällen.
- Sorgfältiger Umgang mit Kund:innen-, Lieferanten- und Beschäftigtendaten.
7. Produktqualität & Sicherheit
- Einhaltung aller relevanten Normen, Konformitäts- und Kennzeichnungspflichten.
- Qualitätsmanagement nach anerkannten Prinzipien; kontinuierliche Verbesserung und Rückverfolgbarkeit.
- Produktsicherheit: Risikobewertung, Konformitätserklärungen, Dokumentation, Pflicht zur Meldung und Abhilfe bei Sicherheitsmängeln.
8. Umsetzung, Schulung & Kommunikation
Dieser Kodex ist Teil des Onboardings und wird regelmäßig geschult. Veröffentlichung auf der Website von Klara Seating; Bereitstellung in geeigneter Form am Arbeitsplatz. Lieferant:innen werden über die Grundsätze informiert.
9. Hinweise, Meldungen & Schutz von Hinweisgebenden
Meldungen zu möglichen Verstößen können vertraulich und auf Wunsch anonym an compliance@klaraseats.com oder intern an die Geschäftsführung erfolgen. Verbot von Repressalien gegenüber gutgläubig meldenden Personen. Jeder Hinweis wird geprüft; geeignete Korrekturmaßnahmen werden ergriffen.
10. Sanktionen & Durchsetzung
Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zu zivil-/strafrechtlichen Konsequenzen führen.